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Neues Serviceangebot: Wir prüfen Befahranlagen

Jeder Meter zählt

Windenergieanlagen sind mit Serviceliften ausgestattet und das ist auch gut so. Mit mehr als 100 Meter vom Fundament bis ins Maschinenhaus sind die Türme so hoch wie ein Gebäude mit 30 Stockwerken. Die Lifte transportieren Personal, Werkzeuge und Bauteile schnell und sicher nach oben. Ohne sie wären Wartungsarbeiten deutlich aufwendiger.

Jährliche Prüfung ist Pflicht

Auch wenn die Lifte in den WEAs selten genutzt werden: Sie befördern Personen. Daher stuft die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die am 1. Juni 2015 in Kraft trat, Servicelifte als überwachungsbedürftige Anlagen ein. Sie müssen nun widerkehrend von einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden. Die Fristen wurden verkürzt und für alle Anlagen vereinheitlicht. Eine jährliche Prüfung ist Pflicht, wobei sich Haupt- und Zwischenprüfungen im jährlichen Turnus abwechseln.

Wir haben unser Serviceportfolio erweitert und führen nun Inspektionen, Wartungen und Reparaturen von Befahranlagen und Leitern durch. Dabei prüfen wir, ob die Sicherheitseinrichtungen, die Elektrotechnik und sämtliche Bauteile inklusive Stahlseile, Seilendbefestigungen und der Fahrkorb frei von Schäden sind und einwandfrei funktionieren. Auch Extraarbeiten wie zum Beispiel Seiltausch, Leuchtmittelwechsel, Ausbau der Komponenten für die Herstellerwartung, und vieles mehr runden unser Serviceangebot ab.

Aktuell prüfen wir Befahranlagen und Leitern von Hailo; mit Komponenten von Duallift und Tractel (Winden und Fangvorrichtungen).

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